Betreuung von Pflegefamilien durch freie Träger der Jugendhilfe
Der Landesverband hat die Jugendämter in Schleswig-Holstein gebeten zu folgender Frage Stellung zu nehmen:
“ Wie ist die Betreuung von Pflegefamilien durch freie Träger der Jugendhilfe in Ihrem Kreis geregelt?“
Hier die versendeten Fragen:
- Werden in Ihrem Kreis bereits Pflegeeltern durch freie Träger betreut?
- Gibt es ein Wahlrecht der Pflegefamilien, sich
a.) von Jugendamt oder Träger betreuen zu lassen?
b.) zwischen verschiedenen Trägern zu entscheiden? - Welche formalen Anforderungen werden an den Träger gestellt?
- Welche Aufgaben und Kompetenzen erhält der Träger?
- Wie wird der Datenschutz gesichert?
- Wie viele Betreuungsstunden werden pro Familie zu welchem Kostensatz kalkuliert?
Für eine zeitnahe Beantwortung wären wir dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
( Birgit Nabert )1. Vorsitzende
Anbei die Auswertung der Antworten auf die gestellten Fragen.
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