Änderung der LUVO ab 01.01.2011

Änderung der Landesunterhaltsverordnung ab 01.01.2011

Mit Schreiben vom 28.09.2010 informierte uns das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit über eine geplante Neufassung der LUVO und bat um unsere Stellungnahme.

Wir begrüßen, dass die monatlichen Pauschalbeträge jetzt an die Empfehlungen des Deutschen Vereins angepasst werden, lehnten aber die stufenweise Anpassung bis 2012 in unserer Stellungnahme ab.

Am 18.11.2010 hat Minister Dr. Garg die neugefasste LUVO unterzeichnet; die Verordnung wird am 23.12.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden.

Für 2011 gelten folgende Sätze:

 

Altersstufe           Sachaufwand           Erziehungsbeitrag       Gesamt

 

Bis 6                         419 €                              248 €                  667 €

 

7 – 12                       497 €                              248 €                  745 €

 

13 – 18                     578 €                              248 €                  826 €

 

Folgendes teilte uns das Ministerium hierzu mit:

"Nach dem Erlass werden die Pauschalbeträge in den drei Altersstufen um jeweils rund 30 € angehoben. Die Erhöhung wurde jeweils den Kosten für den Sachaufwand zugeschlagen, da der Beträge für Pflege und Erziehung bereits jetzt deutlich über dem vom Deutschen Verein empfohlenen liegt; würde die Erhöhung anteilig auch auf den Erziehungsbetrag aufgeschlagen werden, würde die Differenz noch größer mit der Folge, dass im Jahre 2012 bei voller Übernahme der Empfehlungen des Deutschen Vereins dieser Betrag dann übermäßig stark gekürzt werden müsste.

Die von Ihnen in Ihrer Stellungnahme vom 2. November d. J. gewünschte vollständige Übernahme der von DV empfohlenen Beträge bereits zum 1. Januar 2011 ist im Hinblick auf die Haushalts-planungen und die angespannte Finanzsituation der Kreise und kreisfreien Städte leider nicht möglich. Bei einer noch stärkeren Erhöhung der Pauschalbeträge wäre zu befürchten, dass die Jugendämter gezwungen wären, diesen Mehrbetrag in andere Bereichen zu „erwirtschaften“, d. h. durch Einsparungen bei anderen, ebenfalls wichtigen Diensten und Angeboten. Abgesehen davon werden nach hiesiger Kenntnis in Einzelfällen bereits jetzt deutlich höhere Pauschalbeträge bezahlt. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass die Empfehlungen des DV erst ab dem Jahr 2012 in voller Höhe übernommen werden."


Kontakt

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