Neue Pflegesätze PDF Drucken E-Mail

Die Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Lebensunterhalt in der Jugendhilfe sind vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren in Kiel ab 1. Juli 2009 wie folgt festgesetzt worden:

  • Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres monatlich 635 €
  • Vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres monatlich 715 €
  • Vom 13. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs monatlich 796 €

 

In diesen Beträgen ist der monatliche Erziehungsbeitrag von 248 € bereits enthalten.

 

Bei Gewährung von Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII beträgt der monatliche Pauschbetrag 796 €.