| Neue Pflegesätze |
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Die Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Lebensunterhalt in der Jugendhilfe sind vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren in Kiel ab 1. Juli 2009 wie folgt festgesetzt worden:
In diesen Beträgen ist der monatliche Erziehungsbeitrag von 248 € bereits enthalten.
Bei Gewährung von Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII beträgt der monatliche Pauschbetrag 796 €.
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