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Beistandsausbildung PDF Drucken E-Mail

Für unsere Mitglieder sind wir regelmäßig als Beistand, insbesondere während der Hilfeplanung, tätig.

Gemäß § 13 Absatz 4 des X. Sozialgesetzbuches kann sich jedermann bei Behördengängen von einem Beistand begleiten lassen.

 

Es heißt dort:

(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Beistandsausbildung ist daher in unserem Landesverband eine Daueraufgabe. In mehreren Terminen vermitteln Fachkräfte das notwendige Wissen, um eine Beistandschaft zu übernehmen.

Interessenten können sich über Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können oder unsere Telefonnummer 04355-999940 zur Ausbildung anmelden.