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KiAP bietet Schutz bei Schäden INNERHALB der Pflegefamilie

Wenn es innerhalb einer Pflegefamilie zu Schäden infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder infolge von Aufsichtspflichtverletzungen kommt, so waren diese `Schäden im Innenverhältnis` bisher in einer Haftpflichtversicherung durch die Pflegeeltern nicht versicherbar. Auch die Jugendämter sind laut jüngster Rechtssprechung nicht verpflichtet, solche Schäden zu übernehmen (vgl. BGH, Feb. 2006)

Die BAG-KiAP schließt diese Lücke mit einem Angebot für seine Mitglieder, das über die angeschlossenen Landesvertretungen, also auch unseren Verein, angefordert werden kann.

 

Es umfasst in 3 verschiedenen Stufen bis zu 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschaden bei Haftpflichtansprüchen

- der Pflegekinder gegenüber den Pflegeeltern (Pflegepersonen)
- Dritter gegenüber den Pflegekindern und Pflegeeltern
- der Pflegeeltern und deren leiblichen Kindern gegenüber den Pflegekindern
- der Pflegekinder untereinander

wegen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit bzw. Aufsichtspflichtverletzung.

Der Selbstbehalt beträgt 100 Euro. Beachten Sie die Erläuterungen des Angebotes auf www.versicherung.kiap.de , hier insbesondere für Kinder unter 7 Jahren und behinderte Kinder.

Beitragsberechnungsgrundlage ist die Anzahl der Pflegekinder, bzw. „Plätze“ (bei Bereitschaftspflege)

Die Versicherung kostet zwischen 31 und 51 Euro pro Kind jährlich zuzüglich Versicherungssteuer.

Versicherungsnehmer ist die BAG-KiAP, Antragsteller und 2. Versicherungsnehmer sind die Pflegeeltern.

Anfragen und Informationen können über Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können oder unsere Telefonnummer 04355-999940 angefordert werden.

Bitte beachten Sie, daß für die Versicherung ausschließlich die Versicherungsbedingungen im Vertrag bindend sind, diese Seite stellt lediglich eine Vorabinformation dar.