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Pflegegeld steuerfrei - die politische Arbeit von KiAP hat sich wieder gelohnt PDF Drucken E-Mail

Durch verschiedene Veröffentlichungen wandten sich Mitglieder an uns, um nachzufragen, ob das Pflegegeld weiterhin steuerfrei ist. Dem ist so.

Durch das politische Engagement der BAG KiAP, hier zuvorderst unseres Partnerverband Aktivverbund aus Berlin-Brandenburg, wurden die Rahmenbedingungen der Steuerfreiheit im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 20.11.2007 noch einmal unmißverständlich festgestellt.

Daran hat sich aus unserer Sicht nichts geändert. Dies wurde uns auch auf erneute Nachfrage vom Bundesministerium bestätigt.

Nach dem von Ihnen erwähnten BMF-Schreiben vom 20.11.2007 (ein anderes gibt
es nicht) sind alle Pflegegelder aus öffentlichen Mitteln nach § 3 Nr. 11
Einkommensteuergesetz steuerfrei.

Das BMF-Schreiben ist bundesweit für die Finanzbehörden bindend. Landesfinanzministerien können Ausführungsbestimmungen zur Ausgestaltung solcher Schreiben verfassen, diese dürfen aber nicht dieses Schreiben ad absurdum führen. Insofern empfehlen wir, sich bei Problemen an den jeweiligen KiAP-Landesverband zu wenden.